Methodik und fachliche Grenzen.
SanDPlan nutzt ein eigenes frequenzbasiertes Bemessungsprofil. Es ist keine offizielle Implementierung eines fremden oder behördlichen Bemessungsverfahrens und ersetzt keine fachliche Einsatzplanung.
Was SanDPlan bewertet
- Besucherzahl und Veranstaltungsdauer als Besucherstunden
- Veranstaltungsart, Alkohol, Publikumsdichte und Wetterrisiko
- Gelände, Zufahrt und gewünschtes Zugriffsziel
- geplante Einsatzstellenkräfte, UHS, mobile Teams und Fahrzeugbesatzungen
- Bundesland als Prüfprofil für Fahrzeug-/Besatzungshinweise
Was SanDPlan nicht leistet
- keine behördlich verbindliche Kräftebemessung
- keine Rechtsberatung
- keine 1:1-Kopie fremder Tabellenwerke
- keine medizinische Einsatzentscheidung
- keine Erfassung von Patienten- oder Behandlungsdaten
Ressourcenlogik
Die Gesamtstärke besteht aus Einsatzstellenpersonal und gebundenen Fahrzeugbesatzungen. Wenn ein KTW, KTW Typ B, RTW oder NEF im Prüfprofil erscheint, wird dessen angenommene Besatzung in die Gesamtstärke eingerechnet.
Einsatzstellenpersonal umfasst UHS, mobile Erstversorgungsteams, Führung und Springer-/Führungsassistenz. Fahrzeugbesatzungen werden getrennt ausgewiesen, damit sie nicht versehentlich doppelt oder gar nicht geplant werden.
UHS und Qualifikation
SanDPlan setzt keinen NotSan pauschal in jede Unfallhilfsstelle. Eine einfache UHS kann als fester Behandlungspunkt mit SanH/Sanitätern und qualifizierter Rückfallebene geplant werden. Bei größerer UHS wird mindestens eine rettungssanitätsdienstlich qualifizierte Funktion als Prüfannahme ausgewiesen.
NotSan/RA oder ärztliche Rückfallebene werden erst bei erhöhter Notfallrelevanz, besonderer Gefahrenlage, RTW-/Transportbindung, behördlicher Auflage oder Organisationsstandard als gesonderter Prüfpunkt ausgegeben.
Einzelne Restkräfte in der Personalverteilung sind keine zusätzlichen Helfer. Sie entstehen rechnerisch, wenn UHS, Führung und 2er-Trupps verteilt werden, und werden als Springer-/Führungsassistenz ausgewiesen.
Optionale Detailfaktoren
Für einfache Veranstaltungen reichen Besucherzahl, Dauer, Veranstaltungsart, Dichte, Alkohol, Wetter, Gelände und Zufahrt oft als erste Vorprüfung. Bei komplexeren Lagen berücksichtigt SanDPlan zusätzlich optionale Faktoren: Geländegröße, getrennte Bereiche, eingeschlossene Flächen, schutzbedürftige Zielgruppen, Konflikt-/Aggressionslage, Entfernung zur regulären Rettungsdienststruktur, Übernachtung/Camping, eingeschränkte Mobilität, pyrotechnisch-technische Risiken sowie Wasser-, Höhen- oder Sondergeländerisiken.
Gelände und Geländegröße sind bewusst getrennt: Gelände beschreibt die Komplexität der Wege, Barrieren und Abschnitte; Geländegröße beschreibt die räumliche Ausdehnung. Als grobe Orientierung nutzt SanDPlan kompakt bis ca. 5.000 m², mittelgroß ca. 5.000-25.000 m², groß ca. 25.000-100.000 m² und sehr groß ab etwa 100.000 m² oder bei langen Laufwegen.
Diese Faktoren erhöhen nicht automatisch pauschal jede Ressource. Sie wirken auf Risiko-, Frequenz-, Fahrzeug- und Prüflogik und erzeugen zusätzliche fachliche Checkpunkte für Abstimmung und Begründung.
Kalibrierungsstand
Profilstand: SanDPlan Frequenzprofil 0.2.4-segment-balanced.
Der aktuelle Stand wird intern mit bis zu 100.000 synthetischen Veranstaltungen und mehreren fachlichen Referenzprofilen geprüft. Die Auswertung erfolgt nicht nur als Gesamtdurchschnitt, sondern auch nach Besucherklassen. Wenn das eigene Frequenzprofil einen auffällig niedrigen Wert ergeben würde, hebt SanDPlan den Orientierungswert innerhalb eines internen Plausibilitätsrahmens an. Diese Referenzprofile sind nicht öffentlich und keine offiziellen Implementierungen fremder Verfahren.
- SanDPlan prüft Ergebnisse gegen einen internen Plausibilitätsrahmen und Besucherklassen-Korridore.
- Fahrzeugprüfpunkte für KTW, RTW und NEF werden ebenfalls plausibilisiert.
- Höhere Werte können aus Besucherzeit, Flächenstruktur, Erreichbarkeit, Risiko-, Sonder- und Transportrelevanz entstehen.
- Sehr hohe kommunale Vergleichswerte werden als oberer Prüfbereich behandelt, nicht als starre Mindestanforderung für jede Lage.
So entsteht der Orientierungswert
SanDPlan kombiniert drei Ebenen: erstens eine konservative Mindestplausibilität, zweitens ein frequenzorientiertes Lageprofil und drittens eine Ressourcenlogik für Einsatzstellen, mobile Trupps, Führung, UHS und Fahrzeuge. Der niedrigste interne Plausibilitätsrahmen wird nicht unterschritten. Ein südlich-kommunal geprägter Vergleichswert wird dagegen als oberer Plausibilitätsbereich genutzt, nicht als harter Mindestwert. Der aktuelle Profilstand glättet besonders sehr kleine und sehr große Veranstaltungen, damit kurze Extremparameter nicht zu unnötig sprunghaften Personalzahlen führen.
- Besucherzeit: Besucherzahl und Dauer bilden die Grundlast. Lange Veranstaltungen erzeugen mehr erwartbare Kontakte als kurze Veranstaltungen gleicher Besucherzahl.
- Risikobild: Veranstaltungsart, Alkohol, Dichte, Wetter, Zielgruppe, Konfliktlage, Sondergefahren und Rettungsdienstnähe verändern die Grundlast.
- Raum und Schutzziel: Geländegröße, getrennte Bereiche, Wege, Zugriffszeit und Zufahrt beeinflussen mobile Teams, Abschnittslogik und Führung.
- Korrekturfaktoren: Auflagen, eigene Vorjahreserfahrung und Infrastruktur dürfen begründet korrigieren. Senkende Korrekturen sind eng begrenzt und bei großen oder komplexen Lagen gesperrt.
- Ressourcenverteilung: Die Gesamtstärke wird in Einsatzstellenkräfte und gebundene Fahrzeugbesatzungen getrennt, damit RTW/KTW/NEF-Personal nicht doppelt verplant wird.
Einordnung der Referenzen
Öffentliche Fachquellen beschreiben mehrere Bemessungsansätze. Sie sind nicht deckungsgleich: einfache Risikoschemata liefern schnelle Richtwerte, frequenz- und schutzzielorientierte Verfahren berücksichtigen zusätzlich erwartbare Versorgungen, Wachbezirke, Zugriffszeiten und Rettungsdienstverstärkung. Deshalb ist es fachlich nicht sinnvoll, einen einzelnen hohen Referenzwert pauschal als Mindestmaß zu behandeln.
SanDPlan bleibt deshalb bewusst über einer konservativen Untergrenze, darf aber bei nachvollziehbar einfachen Lagen unter einem hohen kommunalen Vergleichsprofil liegen. Bei großen, langen, unübersichtlichen oder sondergefährdeten Veranstaltungen zieht die Logik automatisch an. Die interne Kalibrierung betrachtet Abweichungen je Besucherklasse, damit kleine Veranstaltungen nicht überzogen und Großlagen nicht unterplausibel bewertet werden.
Quellenrahmen
SanDPlan verwendet öffentlich zugängliche Quellen als fachlichen Orientierungsrahmen, übernimmt daraus aber keine geschützten Tabellen oder Layouts.
- vfdb Merkblatt 13-06: Brandsicherheitswachdienst und Sanitätsdienst bei Veranstaltungen
- vfdb Merkblatt 13-01: Sicherheitskonzept für Großveranstaltungen
- Feuerwehr Münster: Planung, Durchführung und Nachbereitung von Sanitätswachdiensten bei Veranstaltungen
- Feuerwehr Bonn: Sanitätsdienst bei Veranstaltungen, Dimensionierung und Abgrenzung zum Rettungsdienst
- Feuerwehr Düsseldorf: Anforderungen an Dienstleister von Sanitätsdiensten bei Veranstaltungen
- Berliner Feuerwehr: Merkblatt Sanitätsdienst bei Veranstaltungen
- Feuerwehr Mainz: Veranstaltungssicherheit und Standards der sanitätsdienstlichen Vorhaltung
- Stadt Remscheid: Handlungsempfehlung Sanitätsdienst / medizinischer Notfall bei Veranstaltungen, Stand 2025
- AG Veranstaltungssicherheit / TH Köln: Standpunkt Veranstaltungssicherheit, Abschnitt Bemessung Sanitätswachdienst
- Branddirektion München: Veranstaltungssicherheit, Sicherheitskonzepte und Brandschutzmerkblätter
- Rettungszweckverband München: Rettungsdienste, Sanitätseinsatzleitung und Vorhalteprüfung bei Großveranstaltungen
- Landeshauptstadt München: Sicherheitskonzept für Veranstaltungen
- IM NRW: Sicherheit bei Veranstaltungen und Orientierungsrahmen für Kommunen
- Ministerium des Innern NRW: Orientierungsrahmen für Veranstaltungen im Freien mit erhöhtem Gefährdungspotenzial
- IM NRW: Abschlussbericht Großveranstaltungen mit Anlage zum Sanitäts- und Rettungsdienst bei Veranstaltungen
- FwDV 100 NRW: Führung und Leitung im Einsatz als Grundlage für Führungs-/Abschnittslogik
- Bayerische Versammlungsstättenverordnung: Sanitäts-/Rettungsdienst, Sicherheitskonzept und 5.000-Besucher-Schwelle
- Rheinland-Pfalz: Begründung zur Versammlungsstättenverordnung, Sanitätswache und Anzeigepflichten
- RettG NRW: Besetzung von Krankenkraftwagen und rettungsdienstliche Qualifikationen
- BayRDG: Allgemeine Regelungen, Besetzung und Personalqualifikation
- NRettDG Niedersachsen: Personal im Rettungsdienst
- NRettDG Niedersachsen: Rettungsmittel
- Brandenburg: Landesrettungsdienstplanverordnung, Qualifikation und Besetzung von Rettungsfahrzeugen
- Rheinland-Pfalz: Landesrettungsdienstplan, Stand April 2025
- Schleswig-Holsteinisches Rettungsdienstgesetz 2017: § 28 Sanitätsdienst bei Veranstaltungen
- Hamburg/Bergedorf: Auflagen und Hinweise Stadtfest, Risikoanalyse mit Feuerwehr, Sanitätsdienst und Veranstalter
- ZRF Allgäu: Richtlinie Einsatzplanung für den Sanitätsdienst bei Großveranstaltungen
- BaSiGo: Akteursbeschreibung Sanitätsdienst im Kontext Großveranstaltungssicherheit
- HAW Hamburg REPOSIT: Abschlussarbeit zur sanitätsdienstlichen Bedarfsplanung bei Großveranstaltungen
- Rhein-Sieg-Kreis: Rettungsdienstbedarfsplan, Abschnitt Sanitäts- und Rettungsdienst bei Veranstaltungen
- BBK-/Zivilschutzinformationen zu KTW Typ B und KTW Typ B ZS
- BBK: Teileinheit Behandlung der Medizinischen Task Force
- BBK: Rahmenkonzept Medizinische Task Force des Bundes
- Thieme retten!: Sanitätsdienste bei Großveranstaltungen - Planung, Organisation und Führung
Quellenstand dieser MVP-Seite: 31.05.2026. Quellen werden als Orientierungsrahmen genutzt; Tabellen, Layouts und fremde Rechner werden nicht übernommen.